Historisches und Aktuelles über die Biergartenkultur in Deutschland

Ursprung und Entwicklung

Biergärten entstanden in Bayern im 19. Jahrhundert in München, als vorwiegend untergäriges Bier getrunken wurde. Dieses konnte nur in den kalten Monaten hergestellt werden, da die Gärung bei Temperaturen zwischen vier und acht Grad erfolgen musste (ebenso die Lagerung – das nicht-pasteurisierte Bier wurde bei höheren Temperaturen schnell schlecht). Um über den Sommer Bier zu lagern, legten Münchner Bierbrauer in den Flussterrassen der Isar tiefe Bierkeller an, in denen man das Bier ganzjährig mit Eis kühl halten konnte. Daher stammt die Konzentration der Biergärten an der Schwanthalerhöhe und in Haidhausen. Um die Durchschnittstemperatur des Lagers weiter zu senken, streute man auf dem Boden des Hangs Kies und pflanzte Kastanien, die im Sommer Schatten werfen. Die flachen Wurzeln der Kastanien schädigten außerdem das Kellergewölbe nicht.

Bis 1799 war es den Münchner Brauern allerdings zumeist verboten, bei ihren Lagerkellern Bier auszuschenken. Ähnlich wie bei Straußwirtschaften durften sie dort nur in der durch einen grünen Kranz anzuzeigenden Zeit des Sommerbierausschanks Bier direkt abgeben. Hierzu stellte man einfache Bänke und Tische unter die Bäume. Diese Plätze wurden bald ein beliebtes Ausflugsziel der Münchner, sehr zum Verdruss der kleineren in München verbliebenen Bierbrauer. Um der zunehmenden Abwanderung von Gästen entgegenzuwirken, traten sie über den Generalkommissär des Isarkreises an König Maximilian I. heran, der in einem Rescript vom 4. Januar 1812 verfügte, dass die Bierkeller im Isarkreis rund um München weiterhin Ausschank betreiben, jedoch keine Speisen außer Brot servieren durften.

Die Tradition, dass der Gast seine Brotzeit in den Biergarten selbst mitbringt und nur die Getränke erwirbt, hat sich insbesondere in Oberbayern rund um München und in Bierfranken  erhalten, vereinzelt auch im (zeitweilig bayerischen) österreichischen Salzburg. Dort gibt es manchmal einen Bereich des Gartens, in dem am Tisch bedient wird und wo keine eigene Brotzeit mitgebracht werden darf. Im eigentlichen Biergartenbereich, der sich oft durch andere Tische – meist Biergarnituren – abhebt, können mitgebrachte oder im Biergarten erworbene Speisen verzehrt werden. Hierzu gibt es in der Regel neben einer Schenke für die Getränke, je nach Größe des Biergartens, eine oder mehrere Buden, die einfache Speisen wie BrezenRadieschenObatzter oder Wurstsalat verkaufen, manchmal auch warme Gerichte wie Hendl oder Steckerlfisch.

 

 

Quelle: Wikipedia Biergarten Geschichte

Dekret Maximilian I. vom 4. Januar 1812 mit der Erlaubnis, Bier von den Kellern auszuschenken
Maximilian I. Joseph von Bayern im Krönungsornat

6 ungeschriebene Gesetze, die du bei deinem Biergarten-Besuch beachten solltest!

1) Große Getränke

Wer in den Biergarten geht, sollte auf jeden Fall Durst mitbringen. Denn in der Regel werden hier nur große Getränke ausgeschenkt. Unter 0,5 Liter geht meistens nichts. Natürlich gibt es von Biergarten zu Biergarten Unterschiede. Allerdings gibt es ein viel besseres Bild ab, wenn man hier ordentlichen Humpen in der Hand hat, oder etwa nicht?

2) Selbstbedienung

Wer bedient werden möchte, kann überall hingehen, nur nicht in den Biergarten. Hier holt man sich seine Getränke und sein Essen selbst ab. Kasse und Ausschank sind in den meisten Biergärten unterteilt und jeder kann live verfolgen, wie das Gerstenwasser vom Hahn ins Glas fließt. Die Vorfreude ist in diesem Moment einfach nur göttlich!

3) Essen mitbringen 

Bei diesem Thema scheiden sich ein wenig die Geister. Grundsätzlich wird es natürlich in Biergärten, die Essen anbieten, wie in jedem anderen Lokal auch nicht gerne gesehen, wenn man auf dem Tisch seine eigene Brotzeit ausbreitet. Allerdings gilt das nicht überall. Vor allem in Oberbayern und Bierfranken hat sich die Tradition gehalten, die Getränke vor Ort zu erwerben und eigene Speisen mitzubringen. Viele Biergärten können mit zwei verschiedenen Bereichen aufwarten. Also einfach mal nachfragen, ob es einen Bereich gibt, in denen man sein mitgebrachtes Essen zu sich nehmen darf. Natürlich bei uns erlaubt.

4) Dazusetzen erwünscht!

Der Sinn eines Biergartens ist es, gemeinsam Zeit zu verbringen, Geselligkeit lautet hier das Stichwort. Anders als in vielen Restaurants, in denen man mit dem Partner oder der Familie alleine sein möchte, ist Dazusetzen in Biergärten ausdrücklich erwünscht. Lass‘ es also zu und du lernst neue Leute kennen, mit denen sich vielleicht tolle Gespräche ergeben.

5) DAS ZUPROSTEN

Als unfreundlich gelten alle, die nur beim ersten Schluck dem Nachbarn zuprosten. Als Faustregel gilt: Pro getrunkenen Mass ungefähr zehnmal anstoßen. Und immer daran denken, dem Gegenüber in die Augen zu schauen

6) Abends Mückenspray dabeihaben!

Es gibt kaum etwas Schöneres, als einen lauen Sommerabend in einem Biergarten zu verbringen – zumindest bis zu dem Zeitpunkt, an dem sich die Mücken unters Volk mischen. Um diese von der Gästeliste zu streichen, empfiehlt es sich, abends Mückenspray dabeizuhaben.